AGB

KNAPP Versicherungsmakler GmbH, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (nachfolgenden „KNAPP“)

1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen „KNAPP“ und dem Auftraggeber für alle Vermittlungsdienstleistungen, Beratungen und sonstige Leistungen. Sie gelten für die Vermittlung von Versicherungen und damit üblicherweise einhergehende Geschäfte sowie die im Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehenden und durch „KNAPP“ betreuten Versicherungsverhältnisse.

2.Umfang und Ausführung des Auftrages

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Vermittlungs- oder Beratungsleistung sowie die gegebenenfalls damit verbundene Betreuung des Versicherungswesens des Auftraggebers. „KNAPP“ ist nur dann zur Prüfung der Versicherungspolizze, zur Unterstützung des Auftraggebers bei Abwicklung des Versicherungsvertrages im Versicherungsfall sowie zur laufenden Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge verpflichtet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.

2.2 „KNAPP“ berücksichtigt im Rahmen der zu erbringenden Leistungen vorrangig die auf dem österreichischen Markt niedergelassenen in- und ausländischen Versicherer.

3.Einbeziehung von ausländischen Gesellschaften

„KNAPP“ ist berechtigt, sich zur Durchführung der zu erbringenden Leistungen der ausländischen Gesellschaften weltweit zu bedienen.

4.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anforderung alle für die Ausführung der von „KNAPP“ zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, inhaltlich richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen und auf Wunsch schriftlich die Vollständigkeit zu bestätigen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Auftraggeber erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.

4.2 Änderungen die Geschäftsführung und die Gesellschafter betreffend, wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Veränderungen innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers sowie alle sonstigen für den Gegenstand des Auftrages relevanten Veränderungen wird der Auftraggeber „KNAPP“ unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung durch „KNAPP“ erforderlich ist.

4.3 Ist die Unterstützung des Auftraggebers bei Abwicklung des Versicherungsvertrages im Versicherungsfall vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber den Schadeneintritt. Unverzüglich mitzuteilen und sämtliche Unterlagen und Informationen vollständig und inhaltlich richtig „KNAPP“ zur Verfügung zu stellen.

4.4 Der Auftraggeber hat auf Aufforderung von „KNAPP“ an einer Risikobesichtigung durch „KNAPP“ oder Versicherer nach vorheriger Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren hinzuweisen.

5.Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1 Die Vertragsparteien sind sich gegenseitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichtet, die im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder der anderen Partei sonst wie zur Kenntnis gelangen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt.

5.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich der ihm von Dritten überlassenen Informationen.

5.3„KNAPP“ ist zur Weitergabe der Daten und Informationen des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages berechtigt und wird dabei für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes, insbesondere für die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten Sorge tragen. Die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und Tätigkeiten überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben genutzt sowie für Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit diesem ursprünglichen Zweck stehen. Die Daten dürfen auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen, insbesondere aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder konzerninterner Verpflichtung, genutzt werden, bei letzter nur, sofern dies dem Schutz eigener Ansprüche, der Abwehr von Klagen oder der Verhinderung von gesetzwidrigem Verhalten dient. „KNAPP“ ist berechtigt, die anvertrauten Daten im Rahmen der Auftragserteilung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die automatisationsunterstützte Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dritte wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber erteilt jedoch schon jetzt die Weitergabe durch „KNAPP“ an Versicherer, Risikoträger und sonstige Dritte in deren Auftrag, letztere jedoch nur, sofern deren Einbeziehung zur Erbringung der Dienstleistung durch „KNAPP“ notwendig ist.

5.4 Sofern eine Zustimmung der Betroffenen (z. B. der Mitarbeiter des Auftraggebers) zur Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der Datenverarbeitung erforderlich ist, wird der Auftraggeber für die Beschaffung und Weiterleitung der Zustimmung an „KNAPP“ Sorge tragen, sofern nicht zwingende Gründe in der Person des von der Datenverarbeitung Betroffenen oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Elektronische Kommunikation, Nutzungs- und Urheberrechte

6.1 „KNAPP“ setzt bei der elektronischen Übermittlung von Nachrichten (E-Mail) sogenannte Spam-Filter zur Abwehr von unerwünschten Nachrichten ein. Daher übernimmt

„KNAPP“ keine Gewähr für den vollständigen Zugang ausschließlich per E-Mail an Knapp Versicherungen versandter Nachrichten. 6.2 Für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung aller technischen Voraussetzungen und Zugangsleitungen für die berechtigte Nutzung von „KNAPP“ Webseiten und „KNAPP“ Programmen ist der Auftraggeber verantwortlich.

6.3 Alle Inhalte der „KNAPP“ Webseiten unterliegen dem weltweiten Urheberrecht der „KNAPP“. Copyright der „KNAPP“. Alle Rechte vorbehalten.

6.4 „KNAPP“ ist berechtigt, Logos und Wortmarken des Auftraggebers als Referenz zu nennen und zu verwenden, der Auftraggeber erteilt hiermit widerruflich seine Zustimmung. Dessen Rechte bleiben unberührt, die Zustimmung zur Platzierung des Logos, der Wortmarke oder der anderen urheber- oder markenrechtlich geschützten

Informationen auf den Webseiten beinhaltet kein darüber hinausgehendes Nutzungs- und kein Miturheberrecht seitens „KNAPP“.

Vergütung

7.1 Für ihre Leistungen erhält „KNAPP“ die vereinbarte, und wenn keine Vereinbarung getroffen wurde eine angemessene Vergütung.

7.2 „KNAPP“ ist berechtigt, für Dienstleistungen gegenüber dem Versicherer oder Risikoträger, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbracht werden, eine gesonderte Vergütung von diesem zu erhalten.

Haftung / Schadenersatz

8.1 „KNAPP“ wird die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungsmaklers ausüben und leistet Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den folgenden Grundsätzen:

8.2 „KNAPP“ haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt.

8.3 In sonstigen Fällen haftet „KNAPP“ bis zur Höhe des vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Zudem ist die Haftung auf die gesetzlichen Versicherungspflicht begrenzt (§ 137c Abs 1 GewO). Übersteigt das vorhersehbare Risiko nach Auffassung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss diese Haftungsbeschränkung, so wird „KNAPP“ dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine angemessene höhere Haftungssumme anbieten. „KNAPP“ hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssumme mit einer entsprechenden Vergütung zu verbinden.

8.4 „KNAPP“ haftet nicht für Schäden aus entgangenem Gewinn.

8.5 Die Beschränkungen und Begrenzungen gemäß Ziffern 8.1 und 8.2 gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. In diesen Fällen haftet „KNAPP“ unbeschränkt und unbegrenzt.

8.6 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, und befindet er sich mit der Nachholung in Verzug, so wird „KNAPP“ von den korrespondierenden Leistungsverpflichtungen frei.

8.7 „KNAPP“ haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und sonstigen Informationen sowie wegen Mängeln oder Fehlern, die erbrachte Dienstleistungen und erstellte Gutachten aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers aufweisen. „KNAPP“ haftet weiters nicht für die Nichteinhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheiten des Auftraggebers gegenüber dem Versicherer.

8.8 Schadenersatzansprüche gegen „KNAPP“ verjähren 6 Monate nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen „KNAPP“ und dem Auftraggeber.

8.9 Bei Verbrauchergeschäften gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.3, 8.4 und 8.8 nicht.

Sonstiges

9.1 Der Auftraggeber darf Zurückbehaltungsrechte sowie die Aufrechnung mit eigenen Forderungen nur geltend machen, wenn diese Zurückbehaltungsrechte oder Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von KNAPP Versicherungen schriftlich anerkannt sind.

9.2 Mündliche Zusagen sowie mündliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschlossenen Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch „KNAPP“. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

9.3 Für die Aufträge, ihre Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.

9.4 Gerichtsstand ist Innsbruck, sofern und soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

9.5 Sollten einzelne Regelungen oder Teile unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Soweit dadurch eine Vertragslücke entstehen sollte, ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.